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Sanierungsplanung

Sie möchten Ihr Gebäude sanieren?

Dann ist eine Planung erforderlich, die alle Belange mit einbezieht. Sei es die Energieeinsparung, die neue Raumbelegung, die Bauphysik oder eben auch der sommerliche Wärmeschutz.

Es soll nirgendwo ziehen, oder kalte Oberflächen geben. Sie
möchten es im Winter angenehm warm haben – im Sommer darf es nicht zu heiß sein und die
laufenden Kosten sollen dabei im Rahmen bleibe

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Baubegleitung

Auf der Baustelle sind oft unterschiedliche Gewerke – sprich unterschiedliche Firmen zugegen. Hier gibt es viele Berührungspunkte.

Wenn der eine aber nicht vom anderen weiß, kann das ganz schnell zu ungewollten Ergebnissen führen. Und dann ist der Ärger groß. Lassen Sie sich helfen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Förderung

Führt man Sanierungsmaßnahmen durch, die den Energiebedarf besonders gut senken, können Sie eine Förderung dazu erhalten.

Das geschieht über das Bafa – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder über die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Auch besonders nachhaltige Neubauten können über die KfW gefördert werden. Lassen Sie sich beraten.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Sommerlicher Wärmeschutz

Die Sommer werden immer heißer. Wer mal in einem älteren Gebäude seine Wohnräume im
Dachgeschoss hat, kann ein Lied davon singen. Dann helfen nur noch Lüfter oder Klimaanlagen.

Wirklich? Nein, bei einer guten Planung des sommerlichen Wärmeschutzes, benötigen Sie weder noch.

Die Praxis hat es bewiesen. Bei einer Sanierung mit fast 200 m2 Dachgeschossfläche sind die Bewohner nach wie vor glücklich.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Luftdichtheitskonzept

Ganz gleich, ob Sie neu bauen wollen oder einen Altbau sanieren wollen. Sie wollen keine Luftundichtigkeiten, durch denen unkontrolliert der Wind pfeift oder Ihnen von innen nach außen die Wärme entweicht.

Dabei geht es nicht nur um den undichten Rollladenkasten, sondern auch um Anschlüsse an den Fenstern oder im Dach.

Besprechen wir Ihre Planung und wir erstellen Ihnen dazu ein Konzept

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Berechnung für Wärmebrücken

Die Anforderungen an die Sanierung oder den Neubau sind gestiegen. Um diesen gerecht zu werden, müssen die Wärmebrücken am gesamten Objekt berechnet werden. Das gehört mittlerweile zum Wärmeschutznachweis im Neubau. Aber auch im Altbau wird es mehr und mehr
gefordert.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Konzept für Wärmebrücken

Schimmel entsteht, wenn immer wieder Feuchtigkeit auftritt. An der Wand hinter dem Schrank wird es oft nicht bemerkt. Es kann sein, dass hierfür eine Wärmebrücke verantwortlich ist.

Dann ist diese Wand so kalt, dass die Luftfeuchtigkeit hier auskondensiert. Um das zu vermeiden, sollten immer die
Wärmebrücken beachtet werden. Schauen wir auf Ihre Planung.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Lüftungskonzept

Bekommt Ihr Gebäude neue Fenster oder das Dach wird erneuert? Dann benötigen Sie ein Lüftungskonzept. Warum?

Nun, die Fenster, die man „früher“ eingebaut hatte, waren nicht so dicht wie heute. Sie hatten mitunter keine Dichtungslippen, waren nicht so passgenau und konnten im Einbau auch nicht so
luftdicht eingesetzt werden. Ebenso im Dachbereich. Man hatte einen steten Luftwechsel. Man brauchte nicht so sehr zu lüften wie heute.

Aber warum baut man denn heute alles so dicht ein?
Nun, weil der unkontrollierte stete Luftwechsel zum einen unnötige Energie verschwendet und zum zweiten es mitunter starke Zugerscheinung gegeben hatte.

Mir wurde einmal berichtet, dass eine Familie bei starkem Westwind die Rollladen runter lies, weil es im Wohnzimmer so sehr zog und man es sich nicht auf der Couch gemütlich machen konnte.

Jetzt, nach der Sanierung, fühlen sie sich viel wohler. Aber sie müssen beachten, dass die kontrollierte Lüftung stimmt.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Wärmeschutznachweis

Möchten Sie neu bauen? Oder einen Anbau realisieren? Dann benötigen Sie einen Wärmeschutznachweis. Im Gebäudeenergiegesetz ist festgelegt, welche Art Nachweis erbracht werden muss.

Ist es ein eigenständiges Gebäude oder wird nur die bestehende Wohnung erweitert?

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Energieausweis

Mit dem Energieausweis soll offen dargestellt werden, wie viel Energie die Bewohner verbrauchen bzw. das Gebäude an Energiebedarf hat. So wie es bei Autos oder Haushaltsgeräten schon gang und gäbe ist.

Es darf selbstverständlich jeder Eigentümer freiwillig einen Ausweis ausstellen lassen. Aber zum Teil ist es auch Pflicht. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder es handelt sich zum Beispiel um ein kleines Einfamilienhaus, welches vom Eigentümer selbst bewohnt, nicht vermietet oder nicht verkauft wird, ist der Energieausweis keine Pflicht.

Aber bei einer Neuvermietung (auch -verpachtung) oder einem Verkauf soll ein Energieausweis vorgelegt werden.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!